Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied Ihrer Genossenschaft?
Mit einem Genossenschaftsanteil in Höhe von 155,00 Euro werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft zzgl. eines Eintrittsgeldes von 50,00 €. Auf das Eintrittsgeld kann gemäß unserer Satzung in verschiedenen Situationen verzichtet werden.
Die Zeichnung des Beitritts bedarf der Schriftform. Erfragen Sie die Einzelheiten in unserer Geschäftsstelle.
Was sind Genossenschaftsanteile und wie hoch sind diese?
Ihre Geschäftsanteile machen Sie als Mitglied unserer Genossenschaft zu einem Miteigentümer. In unserer Satzung finden Sie die genaue Aufstellung aller Rechte eines Mitgliedes. Als gewählter Vertreter oder über diesen, haben Sie die Möglichkeit, Ideen und Vorschläge einzubringen.
Bei Abschluss eines Nutzungsvertrages sind entsprechend der Wohnraumgröße Geschäftsanteile für die Wohnung zu bezahlen. Diese betragen 155,00 Euro je angefangene 5 Quadratmeter Wohnfläche.
Die Zeichnung der Anteile bedarf der Schriftform. Erfragen Sie Einzelheiten in unserer Geschäftsstelle.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Mitgliedschaft stellt ein eigenständiges Rechtsgeschäft dar. Deshalb bringt die Kündigung der Wohnung nicht automatisch die Kündigung der Mitgliedschaft mit sich. Sie muss gesondert gekündigt werden. Hierbei muss die in unserer Satzung vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Geschäftsjahresende, das ist der 31.12., eingehalten werden. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt nach Bestätigung der Bilanz des Ausscheidungsjahres nach Ablauf von sechs Monaten.
Was passiert mit den Genossenschaftsanteilen im Todesfall?
Die Genossenschaftsanteile stehen dem rechtmäßigen Erben zu und können von diesem aufgekündigt und an diesen ausgezahlt oder übertragen werden.
Wir benötigen die Kopie einer Sterbeurkunde.
Die Erbenlegitimation kann mit Hilfe eines notariellen Testamentes, eines eröffneten „Berliner Testamentes“ oder eines Erbscheines erfolgen. Dazu haben die Erben drei Jahre Zeit.
Da die Eröffnung eines „Berliner Testamentes“ oder eines Erbscheines mit Aufwand und Kosten verbunden ist, haben wir eine weitere Art der Erbenlegitimation entwickelt, unseren hauseigenen Schenkungsvertrag für den Todesfall.
Weitere Informationen zu unserem Schenkungsvertrag erhalten Sie hier.
Kann ich für meine eingezahlten Genossenschaftsanteile eine Wohnungsbauprämie erhalten?
Für Ihre gezahlten Genossenschaftsanteile können Sie einmalig vom Staat eine Wohnungsbauprämie erhalten.
Die Beantragung übernehmen wir für Sie.
Für das Jahr der Zahlung der Anteile erhalten Sie von uns im Folgejahr ein zum Teil ausgefülltes Formular, welches Sie nur um Ihre Steuerangaben und die Unterschrift ergänzen müssen und an unsere Geschäftsstelle zurücksenden sollten.
Wir reichen diese als Sammelantrag beim Finanzamt ein.
Besonderheit der Wohnungsbauprämie für Genossenschaftsanteile
Die bewilligte Wohnungsbauprämie zahlt das Finanzamt nach Prüfung an die Genossenschaft. Wir verbuchen die Prämie zu Gunsten Ihres Anteilekontos. Nach Ausscheiden aus der Genossenschaft erhalten Sie die Prämie zusätzlich zu den Anteilen ausgezahlt.
Kann ich eine Mitgliedschaft verschenken?
Egal zu welchem Anlass, können Sie Ihren Angehörigen oder Liebsten die Mitgliedschaft schenken. So wird derjenige Mitglied unserer Genossenschaft und vielleicht später einmal Nutzer einer unserer Wohnungen.
Sprechen Sie diesbezüglich in unserer Geschäftsstelle vor. Wir beraten Sie und fertigen eine ansprechende Geschenkurkunde.