Betriebskosten

Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

In jedem Jahr erhalten Sie von uns eine Abrechnung der Betriebskosten des vorangegangenen Jahres. In diesen Abrechnungen werden die von Ihnen geleisteten Vorauszahlungen mit den entstandenen Kosten verrechnet. Im Ergebnis bekommen Sie dann entweder Geld zurück oder die Aufforderung, eine Nachzahlung zu leisten. Wir sind verpflichtet Ihnen diese spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres auf das Abrechnungsjahr zuzustellen. WIr sind jedoch bemüht, diese stehts früher fertigzustellen. 

Wie erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

Da wir stets versuchen unseren ökologischen Fußabdruck zu verbessern, stellen wir die Abrechnung jedem Mieter im Mieterportal als PDF-Dokument zur Verfügung. Dies spart uns pro Mieter ca. 7 Seiten Papier. Gar nicht so wenig bei über 1.800 Wohnungen. 

Sollten einige Mieter auf die Papierversion bestehen, schicken wir Ihnen diese selbstverständlich zu. 

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben.

Sie mindern Ihren Steuerbetrag. Die Höhe dieser Kosten ermitteln Sie mit Hilfe der Betriebskostenabrechnung.

Sie erhalten von uns eine Aufstellung, welche Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden und zu welchen Prozentsatz Sie zu ermitteln sind. 

Ihren Kostenanteil aus der Betriebskostenabrechnung können Sie zu dem mitgeteilten Prozentsatz in der Steuererklärung ansetzen.

Bitte bedenken Sie, dass jährlich nur die Kosten aus einer Abrechnung ansetzbar sind.  

Da die Betriebskostenabrechnung nicht immer zeitig erstellt werden kann, sollten Sie auf die Abrechnung des Jahres zurückgreifen, die Sie in dem Jahr, für welches Sie die Steuererklärung erstellen, erhalten haben.

Unsere Ansprechpartnerin für Sie

Dr. Kirsten Damm

Prokuristin/Finanzbuchhaltung

+49 30 67806819

Unsere Betriebskosten-Broschüre mit allen wichtigen Informationen