Wieso eine Einzugsermächtigung erteilen?
Gemäß Nutzungsvertrag ist die Miete durch das Einzugsverfahren zu entrichten. Die Einzugsermächtigung ist mit den Unterschriften des Wohnungsnutzers und des Kontoinhabers zu erteilen. Für das SEPA-Verfahren benötigen wir Ihre IBAN und BIC.
Bei einem zusätzlichen Vertrag, zum Beispiel für einen Stellplatz oder Zusatzkeller, benötigen wir ein gesondertes SEPA-Mandat.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle. Wir beraten Sie gern.
Steht mir Wohngeld zu?
Vielleicht steht Ihnen Wohngeld vom Staat zu! Wir können Ihnen bei der Beantwortung der Frage vor Antragstellung helfen.
Kommen Sie zu uns in die Geschäftsstelle und bringen Sie Ihre Einkommensunterlagen mit. Wir können in einer ersten Berechnung feststellen, ob Sie Wohngeld erhalten würden.
Wie verhalte ich mich bei Zahlungsschwierigkeiten?
Ihre wirtschaftliche Situation hat sich verschlechtert und Sie befürchten, möglicherweise in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten? In solch einer Situation wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Mitarbeiterin in der Mietenbuchhaltung - gemeinsam wird sich sicher ein Weg gefunden, um einen Zahlungsverzug oder Mietschulden vorzubeugen.
Wie setzt sich die Nutzungsgebühr zusammen?
- Nettokaltmiete
- Vorauszahlungen für sogenannte "kalte" Betriebskosten
- Vorauszahlungen für Heizung und Erwärmung Wasser
- Vorauszahlungen für Wasser
Das A und O der Mietzahlung (Nutzungsgebühr):
Ihre Nutzungsgebühr wird von der Genossenschaft zum ersten Werktag eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht. Das Lastschriftverfahren sorgt automatisch für einen sicheren und pünktlichen Eingang Ihrer Mietzahlung.