Wie sind die Bohrzeiten geregelt?
Die Bohrzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 und von 15 bis 19 Uhr und sonnabends von 8 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist das Bohren nicht gestattet.
Wie sind die Ruhezeiten geregelt?
Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie daher die allgemeinen Ruhezeiten, werktags ( Montag bis Sonnabend ) von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr ein und vermeiden Sie bitte jede Lärmbelästigung. An Sonn- und Feiertagen sind jegliche Ruhestörungen grundsätzlich untersagt
Wird die Haltung von Haustieren gestattet?
Größere Haustiere, wie zum Beispiel Hunde und Katzen sowie jegliche Art von Reptilien, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Genossenschaft gehalten werden. Die Genehmigung kann nach vorheriger Abmahnung widerrufen werden, wenn durch die Tierhaltung andere Hausbewohner belästigt oder geforderte Auflagen nicht eingehalten werden. Hunde sind innerhalb der Wohnanlage stets an der Leine zu führen und von Spielplätzen fernzuhalten. Die Hinterlassenschaften der Hunde sind zu beseitigten. Die Festlegungen in der erteilten Hundehaltungsgenehmigung sind vom Hundehalter unbedingt einzuhalten.
Ist die Nutzung eines Grills gestattet?
Beim Grillen in den Außenanlagen ist darauf zu achten, dass andere Hausbewohner nicht durch Rauchbelästigungen gestört werden. Auf Balkonen ist nur der Gebrauch von Elektrogrills gestattet.
Dürfen Gegenstände im Treppenhaus abgestellt werden?
Halten Sie Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure frei von jeglichen Gegenständen, da sie nur dann auch ihren Zweck als Fluchtweg erfüllen können. Fahrräder dürfen außerhalb der Wohnung nur in den dafür vorgesehenen Abstellräumen, im eigenen Keller oder in den Fahrradständern vor dem Haus abgestellt werden. Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle dürfen im Treppenhaus nur abgestellt werden, wenn der Fluchtweg nicht erheblich eingeschränkt wird und andere Personen nicht übermäßig behindert werden. Schuhe, Schränke, Pflanzkübel und andere Gegenstände gehören in die Wohnung und nicht in das Treppenhaus. Aus Gründen des Brandschutzes und zur Gewährleistung der Fluchtwege ist das Abstellen solcher und ähnlicher Gegenstände im Treppenhaus und in Kellervorräumen und -gängen grundsätzlich untersagt.
Welche Regeln gibt es auf den Parkflächen der Genossenschaft?
Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Auf allen Parkflächen dürfen nur zugelassene fahrbereite Personenkraftwagen und Krafträder abgestellt werden. Das Warmlaufenlassen der Motoren ist untersagt. Die Genossenschaft ist nicht verpflichtet, die Parkflächen und deren Zufahrten von Eis und Schnee freizuhalten oder bei Glatteis zu streuen. Das Befahren und Betreten dieser Grundstücksteile geschieht auf eigene Gefahr.
Worauf ist bei der Balkonnutzung zu achten?
Auf allen Balkonen und in den Loggien dürfen Sie die Wäsche nur innen unterhalb der Brüstung trocknen. Bringen Sie Blumenkästen und Blumenbretter so an, dass bei deren Nutzung niemand gefährdet werden kann. Achten Sie bitte auch darauf, dass beim Blumengießen kein Wasser nach unten läuft. Das Ausstauben von Teppichen und Decken sowie das Entsorgen von Zigarettenkippen, Unrat usw. aus den Fenstern, Loggien und von Balkonen sind untersagt. Das Füttern von Vögeln aus Fenstern und von Balkonen ist nicht gestattet