Im Ergebnis unserer Bemühungen nach einer eleganten und einfachen Lösung können wir Ihnen ab sofort den Abschluss eines „Schenkungsvertrages“ auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches anbieten. Dabei schenkt das Mitglied einer Person seiner Wahl sein Geschäftsguthaben unter der Maßgabe, dass die Schenkung erst mit dem Tod des Mitgliedes wirksam wird. Der Beschenkte kann jede natürliche Person sein, im Regelfall wird es sich um den Partner oder die Kinder handeln. Die Geschäftsanteile gehören dann übrigens nicht mehr zur Erbmasse, das bedeutet, die eigentlichen Erben haben im Todesfall darauf keinen Zugriff.
Der Schenkungsvertrag wird von uns in dreifacher Ausfertigung erstellt. Jeweils ein Exemplar erhalten nach Unterschrift aller Beteiligten das gegenwärtige Mitglied, der Beschenkte und die Genossenschaft. Sie haben die Möglichkeit, die Schenkung jederzeit zu widerrufen oder eine andere Person zu benennen. Dazu ist lediglich eine Information an uns notwendig. Für die Ausfertigung des Schenkungsvertrages genügt uns Ihr Anruf, bei dem Sie uns Name, Adresse und Geburtsdatum desjenigen mitteilen, der die Geschäftsanteile einmal erhalten soll. Zur Leistung der Unterschriften senden wir Ihnen dann die Verträge zu. Für die Bearbeitung und die drei Ausfertigungen des Vertrages erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro. Dies ist sicher deutlich billiger als ein Erbschein und erspart Ihren Lieben im Falle eines Falles viele Rennereien und unnötigen Ärger. Die Bearbeitungsgebühr ziehen wir von Ihrem Konto nach der Erstellung ein.