weitere Fragen

Wie funktioniert Heizen und Lüften richtig?

Belüften Sie Ihre Wohnung ausreichend. Der Austausch der Raumluft hat in der Regel durch wiederholte Stoßlüftung zu erfolgen. Eine Auskühlung der Wohnung sollte vermieden werden. Das Entlüften der Räume in das Treppenhaus ist untersagt, da dies zu Belästigungen der anderen Hausbewohner führen kann. Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, müssen Sie im gemeinschaftlichen Interesse alles tun, um ein Einfrieren der Sanitäranlagen, Heizkörper und Heizungsrohre zu vermeiden. Halten Sie daher insbesondere Keller- und Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit - außer zum kurzzeitigen Lüften - unbedingt geschlossen. Schließen Sie bei Schneefall, Regen und Unwetter alle Fenster. Die Rauchabzugsfenster in den obersten Etagen der Treppenhäuser mit Aufzügen dürfen nicht manuell geöffnet werden, sondern dienen ausschließlich der Entrauchung im Brandfall.

Muss ich Personen, die in meine Wohnung einziehen, der Genossenschaft mitteilen?

  • Bitte teilen Sie uns jeden Ein- und Auszug von Personen mit. Wir hinterlegen die Personen als mit wohnende Personen, erstellen die für die polizeiliche Anmeldung notwendige Wohnungsgeberbescheinigung und wechseln die Beschilderung im Haus aus.

Auch wenn sich Nachwuchs bei Ihnen eingestellt hat. Geben Sie uns Bescheid.

Hier gehts zu unseren jüngsten Mitgliedern. 

Welche Versicherungen übernehmen welchen Schaden?

Sind Ihre Einrichtungsgegenstände durch einen Wasserrohrbruch beschädigt, ersetzt Ihre Hausratversicherung den Schaden. Für Gebäudeschäden übernimmt unsere Gebäudeversicherung die Regulierung.

Melden Sie uns bitte diese Schäden, damit wir die Beseitigung des Mangels und die Regulierung des Schadens veranlassen können.

Die Beseitigung von Schäden kostet oft viel Geld. Um diese Kosten zu mindern, hat die Genossenschaft, und Sie sollten es ebenfalls tun, eine Reihe von Versicherungen abgeschlossen. Wenn nicht gerade böse Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, übernehmen die Versicherer eine Großteil der Kosten.

Das Wohngebäude und Ihre Mietwohnung sind durch die Genossenschaft versichert gegen folgende Risiken:

  • Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Leitungswasserschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser sowie Bruch und Frost an Rohrleitungen
  • Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
  • Glasschäden an Fenstern, Türen und Balkonverglasungen, die nicht durch Mieter verursacht wurden

Ihren Hausrat hingegen versichert Ihre private Hausratversicherung gegen folgende Risiken:

  • Feuerschäden
  • Leitungswasserschäden
  • Einbruchdiebstahlschäden
  • Beraubungsschäden
  • Sturmschäden
  • eventuelle Glasbruchschäden

Wir empfehlen außerdem, eine  Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Ihre private Haftpflichtversicherung ersetzt Personen- und Sachschäden, die Dritte erleiden und die Sie zu vertreten haben.

Was sind die Bedingungen und Kosten um den Mitgliedertreff anzumieten?

Voraussetzungen zur Anmietung des Mitgliedertreffs sind:

  • Mieter ist Mitglied oder Gewerbemieter in der WGA und die ganze Zeit über anwesend
  • Geburtstage ab 50.
  • Hochzeiten, Silberhochzeiten, Goldene Hochzeiten
  • Versammlungen, Konferenzen

Ausgeschlossen ist die Vermietung für:

  • Jugendweihen, Konfirmationen u.ä.
  • Geburtstage unter 50 Jahre

Die Nutzungskosten betragen aktuell 100,- Euro, 65,- Euro Endreinigung und im Vorab ist eine Mietkaution in Höhe von 100,- Euro zu überweisen.

Was ist zu tun, wenn ich die Genehmigung zur Tierhaltung beantragen möchte?

Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag, und benennen Sie um was für ein Tier es sich handelt und welcher Rasse es abstammt.

Wie kann ich die Gästewohnung anmieten und wie hoch sind die Kosten?

Sie können bei uns eine komplett eingerichtete 3-Zimmerwohnung mit Küche, Bad und 2 Schlafräumen anmieten.

Kosten:

  • 1-2 Personen 1. Nacht insgesamt 60 €, ab 2. Nacht je 40 €
  • 3-4 Personen pro Nacht insgesamt 60 €
  • 5-6 Personen pro Nacht insgesamt 70 €
  • Zusätzlich sind 5% des Übernachtungspreises als City-Tax Berlin (Übernachtungssteuer) zu entrichten.
  • Eine einmalige Gebühr von 30,- € für die Endreinigung ist zu entrichten. 
  • Bettwäsche und Handtücher können bei Bedarf gemietet werden, pro Person 10 €.

Bei weiteren Fragen oder Buchungswünschen bezüglich der Gästewohnung wenden Sie sich bitte an die Firma Frank Nötzelman, Tel.: 030 6729237 o. Mobil: 0176 39259972.

Was ist die Schlichtungskommission?

Immer öfter gibt es kleinere Reibereien zwischen Nachbarn. Oft kann hier ein offenes Gespräch untereinander helfen.

In manchen Fällen hilft vielleicht die Beratung mit Außenstehenden.

Hierfür gibt es unsere Schlichtungskommission. Die Kommission besteht aus freiwilligen, von den Vertretern gewählten Mitgliedern der Genossenschaft, die auch in der Genossenschaft wohnen.

Die Schlichtungskommission führt Sprechstunden in unserem Mitgliedertreff durch. Hier kann jeder, der möchte, ohne Anmeldung sein Problem vortragen und sich Rat holen.

Über die Termine der Schlichtungskommission werden wir sie auf unserer Homepage informieren.

Wie kann ich einen Fensterputzer für meine Wohnung beauftragen?

Wir können Ihnen folgende Firma für die Fensterreinigung empfehlen:

     Firma Ulbrich Gebäudereinigung Meisterbetrieb

     Tel.: 25 32 30 78

     Fax: 25 32 30 77

     ulbrich-gebauedereinigung@web.de