Wohnungsbauprämie

 

Wohnungsbauprämie

Für Ihre gezahlten Genossenschaftsanteile können Sie einmalig vom Staat eine Wohnungsbauprämie erhalten.

Die Beantragung übernehmen wir für Sie.

Für das Jahr der Zahlung der Anteile erhalten Sie von uns im Folgejahr ein zum Teil ausgefülltes Formular, welches Sie nur um Ihre Steuerangaben und die Unterschrift ergänzen müssen und an unsere Geschäftsstelle zurücksenden sollten.

Wir reichen diese als Sammelantrag beim Finanzamt ein.

Besonderheit der Wohnungsbauprämie für Genossenschaftsanteile

Die bewilligte Wohnungsbauprämie zahlt das Finanzamt nach Prüfung an die Genossenschaft. Wir verbuchen die Prämie zu Gunsten Ihres Anteilekontos. Nach Ausscheiden aus der Genossenschaft erhalten Sie die Prämie zusätzlich zu den Anteilen ausgezahlt.