Rauchwarnmelder – Entfernung strafbar!

Nach Paragraf 145 Strafgesetzbuch ist die Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln strafbar und kann mit einer
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dies gilt, wenn absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen dienenden Schutzvorrichtungen beseitigt, verändert oder unbrauchbar gemacht werden.
Dazu gehören die Rauchwarnmelder in Ihren Wohnungen, die schon Leben gerettet haben. Als Mieter machen Sie sich strafbar, wenn Sie die Rauchwarnmelder demontieren oder sie an ihrer Funktion behindern! Sie sind nicht schön aber tatsächlich lebenswichtig.